Häufige Fragen zur Supervision
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Ablauf, Rahmenbedingungen und Zusammenarbeit.
Was ist Supervision?
Supervision ermöglicht einen Blick von aussen auf die eigene Arbeit. Im Mittelpunkt stehen Fragen, die sich im Berufsalltag nicht nebenbei beantworten lassen: Was verlangt die Aufgabe? Was geschieht zwischen den Beteiligten? Welche Verantwortung trage ich – und wie kann ich ihr gerecht werden? Gemeinsam erarbeiten wir daraus Lösungen, die fachlich begründet sind und sich im Arbeitsalltag bewähren.
Welche Ziele hat Supervision?
Supervision soll Ihnen ermöglichen, Ihrer beruflichen Verantwortung gerecht zu werden, ohne sich dabei aufzureiben. Sie gewinnen Sicherheit für Entscheidungen, können Schwieriges ansprechen und Lösungen entwickeln, die fachlich und menschlich tragen. Wo mehrere Menschen beteiligt sind, unterstützt Supervision verlässliche Absprachen und eine gute Zusammenarbeit. Am Ende geht es um gute Arbeit unter realen Bedingungen.
Wer kann Supervision nutzen?
Supervision ist für Menschen gedacht, deren Arbeit fachliche Anforderungen mit menschlichen Beziehungen verbindet. Sie kann in unterschiedlichen beruflichen Rollen und Phasen sinnvoll sein – wenn Veränderungen anstehen, die eigene Rolle fordert oder die Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit braucht. Supervision ist für Einzelpersonen, Gruppen und Teams möglich, unabhängig von Branche oder Berufsbezeichnung.
Mit wie vielen Sitzungen und welchem Budget muss ich rechnen ?
Geht es um eine begrenzte, beruflich herausfordernde Situation, kann eine Sitzung ausreichen. Komplexere Themen brauchen Zeit, weil sich erst im Berufsalltag zeigt, was trägt und wo Blockaden bleiben. Dafür vereinbaren wir zunächst fünf Sitzungen. Danach ziehen wir Bilanz und entscheiden, ob wir die Supervision abschliessen oder weiterführen.
Eine Einzelsupervision kostet CHF 180.– für 60 Minuten. Gruppensupervision biete ich für 3 bis 6 Personen zu CHF 70.– pro Person für 60 Minuten an. Teamsupervision kostet CHF 260.– für 60 Minuten.
Wie unterscheiden sich Coaching, Supervision, Persönlichkeitsentwicklung und Intervision?
Der Unterschied liegt im jeweiligen Schwerpunkt und im Setting.
Im Coaching arbeite ich mit Ihnen im Vier-Augen-Prinzip. Im Zentrum steht, was Sie entscheiden, verändern oder erreichen wollen. Als Sparringspartnerin hinterfrage ich Ihre Position, konfrontiere Sie mit Widersprüchen, fordere Sie heraus. Ich ermögliche neue Sichtweisen und öffne den Blick für Handlungsmöglichkeiten jenseits des Gewohnten.
In der Supervision betrachten wir Ihr berufliches Handeln im Zusammenhang mit Auftrag, Rolle, Verantwortung, Zusammenarbeit und Organisation. Ich biete Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision an.
Bei der Persönlichkeitsentwicklung stehen Sie als Person im Mittelpunkt – mit Ihren Erfahrungen und wiederkehrenden Mustern.
In der Intervision beraten sich Kolleginnen und Kollegen nach einer vereinbarten Struktur – ohne externe Leitung.
Welche Formen von Supervision gibt es?
Supervision ist als Einzel-, Gruppen- oder Teamsupervision möglich. Jede Form eröffnet einen anderen Blick auf die berufliche Praxis.
In der Einzelsupervision haben Sie Raum für das, was Sie persönlich beschäftigt: eine schwierige Situation, eine anstehende Entscheidung oder Fragen zu Ihrer Rolle und Verantwortung.
In der Gruppensupervision kommen Menschen aus unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen zusammen. Eigene Erfahrungen werden eingebracht und durch die Wahrnehmungen und Gedanken der anderen erweitert.
Teamsupervision richtet sich an Menschen, die miteinander arbeiten. Im Mittelpunkt stehen der gemeinsame Auftrag und das, was die Zusammenarbeit prägt – Rollen, Erwartungen, Spannungen oder Veränderungen.
Konkrete Situationen aus dem Berufsalltag können in jeder dieser drei Formen aufgenommen und bearbeitet werden.
Wie läuft eine Supervisionssitzung ab?
Eine Supervisionssitzung gliedert sich in vier Phasen:
1. Fokus setzen
Sie bringen ein, was Sie aus Ihrem Berufsalltag beschäftigt. Wir legen fest, woran wir in dieser Sitzung arbeiten und was am Ende klarer sein soll.
2. Situation erfassen
Wir betrachten, was geschehen ist und wie Sie es erlebt haben. Dabei beziehen wir die Beteiligten, Rollen, Erwartungen, den beruflichen Auftrag und die Bedingungen des Arbeitsumfeldes mit ein.
3. Vertiefen und erproben
Durch gezielte Fragen, Visualisierungen, Perspektivwechsel sowie kreative und erfahrungsbezogene Methoden werden Muster und Dynamiken sichtbar. Andere Sicht- und Handlungsweisen können unmittelbar erprobt werden.
4. Bilanz ziehen
Wir halten fest, was deutlich geworden ist und was dies für Ihr berufliches Handeln bedeutet. Bei einem laufenden Prozess greifen wir in der nächsten Sitzung auf, was sich im Berufsalltag bewährt hat und was erneut betrachtet werden muss.
Die vier Phasen geben der Sitzung eine klare Struktur. Wie viel Raum jede Phase erhält, richtet sich nach dem jeweiligen Thema.
Wer führt die Supervision bei CranioPraxis Plus durch?
Die Supervision führe ich persönlich durch. Als Supervisorin BSO / DGSv / ÖVS arbeite ich nach anerkannten Qualitäts- und Ethikstandards und reflektiere meine eigene Arbeit regelmässig.
Meine transaktionsanalytische Ausbildung prägt meinen Blick auf Kommunikation, Rollen und wiederkehrende Muster. Hinzu kommen 25 Jahre Erfahrung sowie meine beruflichen Hintergründe in Organisationsentwicklung, Gesundheitswesen, Bildung und Komplementärtherapie. Dadurch kann ich auch vielschichtige berufliche Situationen in ihren Zusammenhängen erfassen.
Ist Supervision verpflichtend?
In zahlreichen sozialen, therapeutischen und gesundheitlichen Einrichtungen ist Supervision verpflichtend. Sie gehört dort zur professionellen Qualitätssicherung und kann durch den Arbeitgeber, die Institution, einen Berufsverband oder eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sein.
Auch in anderen Berufsfeldern wird Supervision eingesetzt, um die Qualität der beruflichen Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. Ob sie verpflichtend oder freiwillig ist, hängt vom jeweiligen Arbeits- und Ausbildungskontext ab.
Für die Zulassung zur HFP Komplementärtherapie sind nach dem ab Oktober 2026 geltenden Reglement 18 Stunden Supervision während der deklarierten Berufspraxis erforderlich. Sie müssen bei mindestens zwei verschiedenen Supervisorinnen oder Supervisoren absolviert werden; höchstens acht Stunden können in einer Gruppe stattfinden. Ausnahmen sind in den Übergangsbestimmungen der OdA KT geregelt.
Wie finde ich eine geeignete Supervisiorin oder geeigneten Supervisor?
Geeignete Supervisorinnen und Supervisoren finden Sie über die Verzeichnisse anerkannter Berufsverbände wie BSO, DGSv oder ÖVS sowie über Empfehlungen aus Ihrem beruflichen Umfeld. Suchen Sie nach einer Person, deren Erfahrung und Arbeitsweise zu dem passen, was Sie klären oder verändern möchten.
In einem ersten Gespräch lernen Sie die Arbeitsweise kennen und können prüfen, ob auch die persönliche Chemie stimmt.
Für eine anrechenbare Supervision im Rahmen der HFP Komplementärtherapie gelten zusätzlich die Anforderungen der OdA KT an Supervisorinnen und Supervisoren.
Wie wirkt eine Supervision
Supervision wirkt über die einzelne Sitzung hinaus. Im Berufsalltag zeigt sich, welche Erkenntnisse tragen, was sich verändert und wo Sie weiterhin an Grenzen stossen. Diese Erfahrungen greifen wir in der nächsten Sitzung wieder auf.
So erkennen Sie Zusammenhänge genauer, gewinnen Sicherheit in Ihren Entscheidungen und erweitern Ihre Handlungsmöglichkeiten. Was sich bewährt, wird Teil Ihrer beruflichen Praxis.